Katalog zur Onkologischen Rehabilitation
Erstellt von der Projektgruppe Rehabilitation.
Eine integrationsorientierte Gesundheitspolitik erfordert die Vernetzung der Versorgungsbereiche Prävention, Akutmedizin, Rehabilitation, Nachsorge und Pflege.
Dies setzt ein flexibles Versorgungssystem voraus, das die Konzepte aus Prävention, Akutmedizin, Rehabilitation und Pflege aufeinander abstimmt und miteinander verbindet. Aufgabe der onkologischen Rehabilitation ist eine weitgehende Reduktion von körperlichen, psychologischen und sozialen Beeinträchtigungen, die als eine Folge des Geschwulstleidens selbst bzw. dessen Therapie auftreten können. Die Hauptaufgabe besteht darin, funktionelle Einschränkungen und Aktivitätsminderungen im täglichen Leben, Beeinträchtigungen im Berufsleben oder in der gesellschaftlichen Integration zu verringern oder sogar zu beseitigen. Auch wenn auf Grund des Geschwulstleidens oder der Behandlung die körperliche Unversehrtheit dauerhaft eingeschränkt bleiben sollte, muss der Patient mit den Rehabilitationsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ein möglichst beschwerdefreies Leben zu führen. Das heißt auch Akzeptanz der Behinderung, die Mobilisierung der verbliebenen Leistungsfähigkeit und die Befähigung zur sozialen Integration stellen wesentliche Merkmale dieser Maßnahmen dar, wobei der Betroffene in diesen Rehabilitationsprozess aktiv einbezogen werden muss. Wegen des vielfach größeren Umfanges dieser zu bewältigenden Aufgaben erscheint die Durchführung der spezifischen Rehabilitation in Form eines Heilverfahrens (AHB) am erfolgreichsten, da die örtliche und zeitliche Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen hier umfassend aber auch individuell erfolgen kann. Die Rehabilitation versteht sich hierbei als eine Brücke zwischen Primärbehandlung des Geschwulstleidens im Krankenhaus und der nachfolgenden Betreuung durch den Hausarzt.
Die Rehabilitationsbedürftigkeit und -fähigkeit muss vom primär behandelnden Arzt im Krankenhaus festgestellt werden, die Zuweisungssteuerung in die Rehabilitationsklinik wird von den Leistungsträgern derzeitig in unterschiedlicher Weise vorgenommen. Anschlussheilbehandlungen sind Leistungen, die nach den Vorgaben der Rentenversicherer und einiger gesetzlicher Krankenkassen in speziell ausgewählten Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt werden. Voraussetzungen sind das Bestehen einer malignen Erkrankung sowie eine abgeschlossene Primärbehandlung. Weitere Voraussetzung ist, dass der Betroffene aktiv bei der medizinischen Rehabilitation mitwirken kann.
Zwecks Beschreibung der rehabilitationsbezogenen Funktionseinschränkungen und Behinderungen nach der Primärbehandlung des Betroffenen sowie Formulierung der Zielstellung der medizinischen Rehabilitation wurde von einem Autorengremium der Projektgruppe Onkologische Rehabilitation am Tumorzentrum Berlin ein entsprechender Katalog erstellt. Er soll den überweisenden Kliniken als eine Übersicht zu den möglichen chirurgischen und nichtchirurgischen Komplikationen sowie zu den rehabilitationsbezogenen Funktionseinschränkungen und Behinderungen dienen, um über die notwendige medizinische Rehabilitation indikationsspezifisch sprechen zu können und um somit die enge Verknüpfung zwischen dem primär behandelnden Krankenhaus und der onkologischen Rehabilitationsklinik fördern zu können. Die inhaltliche Erstellung dieses Kataloges erfolgte anhand des praxisrelevanten Wissens über die postoperativen Folgezustände und relevanten therapiebedingten Toxizitäten der aufgeführten Tumorentitäten. Für kritische Hinweise und inhaltliche Erweiterungen wären wir allen Lesern dankbar.
Projektgruppe Onkologische Rehabilitation
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der onkologische Rehabilitation
- Rehabilitation bei hämatologischen Neoplasien
- Schilddrüse
- Mundraum, Atemwege, Larynx
- Lungenkarzinom
- Ösophaguskarzinom
- Magenkarzinom
- Kolorektales Karzinom
- Mammakarzinom
- Ovarialkarzinom
- Zervixkarzinom
- Hodenkarzinom
- Nierentumoren
- Harnblasenkarzinom
- Prostatakarzinom
- Hauttumor
Letzte Änderung am Mittwoch, 9. Mai 2012 um 10:23:02 Uhr.
